Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurde für den 28.09.2025 angesetzt. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen könnte die Bundestagswahl bereits am 23.02.2025 stattfinden.
An dieser Stelle werden in der nächsten Zeit weitere Informationen zur Bundestagswahl - sobald jeweils bekannt - veröffentlicht.
Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Erreichbarkeit des Wahlamtes
Das Wahlamt der Burggemeinde Brüggen ist über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel wie folgt erreichbar:
Datum | Erreichbarkeit | Uhrzeit | Kontakt |
---|---|---|---|
21.12.2024 | Rufbereitschaft | 08:00 - 12:00 Uhr | +49 (0)2163 5701-143 |
23.12.2024 | Wahlamt geöffnet | 08:00 - 12:00 Uhr | persönliche Anwesenheit |
24.12.2024 | Rufbereitschaft | 08:00 - 12:00 Uhr | +49 (0)2163 5701-143 |
25.12.2024 | Rufbereitschaft | 08:00 - 12:00 Uhr | +49 (0)2163 5701-143 |
26.12.2024 | Rufbereitschaft | 08:00 - 12:00 Uhr | +49 (0)2163 5701-143 |
27.12.2024 | Wahlamt geöffnet | 08:00 - 12:00 Uhr | persönliche Anwesenheit |
28.12.2024 | Rufbereitschaft | 08:00 - 12:00 Uhr | +49 (0)2163 5701-143 |
30.12.2024 | Wahlamt geöffnet | 08:00 - 12:00 Uhr | persönliche Anwesenheit |
31.12.2024 | Rufbereitschaft | 08:00 - 12:00 Uhr | +49 (0)2163 5701-143 |
01.01.2025 | Rufbereitschaft | 08:00 - 12:00 Uhr | +49 (0)2163 5701-143 |
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie mindestens drei Monate vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen kann demnach nur, wer in das Wählerverzeichnis der Burggemeinde Brüggen eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Das hierfür erforderlichen Antragsformulare werden unten im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Wahlhelferin und Wahlhelfer werden
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurde für den 28.09.2025 angesetzt. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen könnte die Bundestagswahl bereits Anfang 2025 stattfinden. Für die Durchführung der Bundestagswahl werden wieder freiwillige, engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer erhalten Sie für Ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Zu Ihren Aufgaben zählen zum Beispiel
- die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses,
- die Ausgabe der Stimmzettel und die
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Melden Sie sich schon jetzt per E-Mail an wahlen@brueggen.de oder über das Wahlhelferportal der Burggemeinde Brüggen als Wahlhelferin oder Wahlhelfer.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Ann-Katrin Heusack (+49 (0)2163 5701-222).