Bundestagswahl 2025: Wahlamt vom 21.12.2024 bis 01.01.2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr unter 02163 5701-143 erreichbar

Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Bundestagswahl 2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurde für den 28.09.2025 angesetzt. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen könnte die Bundestagswahl bereits am 23.02.2025 stattfinden. 

An dieser Stelle werden in der nächsten Zeit weitere Informationen zur Bundestagswahl - sobald jeweils bekannt - veröffentlicht.

Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Erreichbarkeit des Wahlamtes

Das Wahlamt der Burggemeinde Brüggen ist über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel wie folgt erreichbar:

DatumErreichbarkeitUhrzeitKontakt
21.12.2024Rufbereitschaft08:00 - 12:00 Uhr+49 (0)2163 5701-143
23.12.2024Wahlamt geöffnet08:00 - 12:00 Uhrpersönliche Anwesenheit
24.12.2024Rufbereitschaft08:00 - 12:00 Uhr+49 (0)2163 5701-143
25.12.2024Rufbereitschaft08:00 - 12:00 Uhr+49 (0)2163 5701-143
26.12.2024Rufbereitschaft08:00 - 12:00 Uhr+49 (0)2163 5701-143
27.12.2024Wahlamt geöffnet08:00 - 12:00 Uhrpersönliche Anwesenheit
28.12.2024Rufbereitschaft08:00 - 12:00 Uhr+49 (0)2163 5701-143
30.12.2024Wahlamt geöffnet08:00 - 12:00 Uhrpersönliche Anwesenheit
31.12.2024Rufbereitschaft08:00 - 12:00 Uhr+49 (0)2163 5701-143
01.01.2025Rufbereitschaft08:00 - 12:00 Uhr+49 (0)2163 5701-143

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie mindestens drei Monate vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen kann demnach nur, wer in das Wählerverzeichnis der Burggemeinde Brüggen eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 

Deutsche im Ausland

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Das hierfür erforderlichen Antragsformulare werden unten im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Wahlhelferin und Wahlhelfer werden

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurde für den 28.09.2025 angesetzt. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen könnte die Bundestagswahl bereits Anfang 2025 stattfinden. Für die Durchführung der Bundestagswahl werden wieder freiwillige, engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer erhalten Sie für Ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. 

Zu Ihren Aufgaben zählen zum Beispiel

  • die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses,
  • die Ausgabe der Stimmzettel und die
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Melden Sie sich schon jetzt per E-Mail an wahlen@brueggen.de oder über das Wahlhelferportal der Burggemeinde Brüggen als Wahlhelferin oder Wahlhelfer. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Ann-Katrin Heusack (+49 (0)2163 5701-222).